1. Bei uns werden Kunden ab 16 Jahren tätowiert. Zum Tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muß zum Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
2. Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen.
3. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
5. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, wir zeichnen natürlich auch für euch individuell.
6. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.
7. Die Preise für das Nachstechen belaufen sich auf die Hälfte der Kosten für das eigentliche Tattoo oder werden je nach dem Arbeitsaufwand des Künstlers individuell kalkuliert.
8. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 Euro, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 1 Werktag vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können.
9. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
10. Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups)
11. In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten.
12. Jeder Kunde wird von uns ausführlich über die Pflege zur Nachbehandlung eines Tattoos oder Piercings aufgeklärt und beraten.
13. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, Allergien, Spätfolgen, Vernarbungen, verlaufene Farbe etc.
14. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluß mit den AGB´s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen keine Schadensansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.